Betonsanierung
Eine Betonsanierung beinhaltet den Schutz der Bewehrung, Schutz des Betons und Wiederherstellung der Betonoberfläche. Geregelt wird die Betonsanierung in der DIN EN 1504.
Die Sanierung sollte spätestens dann erfolgen, wenn bereits Beton abgeplatzt ist, Rost zu sehen ist oder die Bewertung frei liegt. Nach der Sanierung ist der Schaden nicht mehr sichtbar und ein vollständiger Schutz ist wiederhergestellt.
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Warum ED – Fassaden?
